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Gewalt, Indizgewalt und Prävention im beruflichen Umfeld

  • melfischeremmerich
  • 2 days ago
  • 2 min read

Gewalt beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen. In unserem Studio betrachten wir Gewalt ganzheitlich. Neben körperlicher und psychischer Gewalt gehört auch sogenannte Indizgewalt dazu – also subtilere Formen von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder gezielter Rufschädigung.

Gerade im beruflichen Kontext zeigen sich Gewaltformen oft verdeckt. Dazu zählen unter anderem:

  • Wissentlich falsche Aussagen von Kolleginnen oder Kollegen

  • Unterstellungen oder das Verbreiten von Gerüchten

  • Rufschädigung

  • Mobbing oder systematisches Ausgrenzen

  • Psychischer Druck oder Einschüchterung

  • Machtmissbrauch durch Vorgesetzte oder Kolleg*innen

Solche Handlungen können schwerwiegende persönliche, gesundheitliche und berufliche Folgen haben. Deshalb setzen wir auf umfassende Präventionsarbeit.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Im Idealfall steht die oder der Vorgesetzte schützend hinter der betroffenen Person. Arbeitgeber haben in Deutschland eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden.

Rechtliche Grundlagen sind unter anderem:

  • § 241 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners.

  • § 618 BGBPflicht des Arbeitgebers, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden.

  • § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Verpflichtung des Arbeitgebers, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen – dazu zählt auch der Schutz vor psychischen Belastungen.

  • § 75 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.

Das bedeutet: Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Mobbing, falschen Beschuldigungen oder anderen Formen psychischer Gewalt einzugreifen und für Aufklärung sowie Schutz zu sorgen.

Rechtliche Konsequenzen bei falschen Aussagen und Unterstellungen

Wer im Berufsleben wissentlich falsche Aussagen über eine Person verbreitet, kann sich rechtlich angreifbar machen. Mögliche relevante Straftatbestände sind:

  • § 186 StGB – Üble NachredeWer über eine Person ehrenrührige Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr sind.

  • § 187 StGB – VerleumdungWenn bewusst falsche Tatsachen behauptet werden, um einer Person zu schaden.

  • § 164 StGB – Falsche VerdächtigungWer eine andere Person bei einer Behörde oder einem Vorgesetzten wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat beschuldigt.

Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche entstehen, zum Beispiel:

  • Unterlassungsansprüche

  • Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB)

  • Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Abmahnung oder Kündigung arbeitsrechtlich

Falsche Anschuldigungen sind also keineswegs „harmlos“, sondern können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Unsere Präventionsarbeit

In unserem Studio verstehen wir Prävention als aktiven Schutzraum. Unsere Arbeit umfasst unter anderem:

  • Sensibilisierung für verschiedene Gewaltformen (auch subtile und indirekte Formen)

  • Stärkung der Selbstwahrnehmung und Abgrenzungsfähigkeit

  • Aufklärung über Rechte und rechtliche Möglichkeiten

  • Förderung einer offenen und respektvollen Kommunikationskultur

  • Unterstützung bei Konflikt- und Mobbingsituationen

  • Strategien zur Selbstbehauptung im beruflichen Umfeld

Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen ihre Rechte kennen, Grenzen klar benennen können und wissen, welche Schritte im Ernstfall möglich sind.


Unser Grundsatz

Respekt, Transparenz und gegenseitige Verantwortung sind die Basis eines gesunden Arbeitsumfelds. Gewalt, ob offen oder subtil, hat keinen Platz in einer professionellen Gemeinschaft.

Unser Ziel ist es, nicht nur zu reagieren, wenn etwas passiert ist, sondern präventiv zu stärken, aufzuklären und zu schützen.

 
 
 

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